Covid Unterstützung für den Kultursektor
Verfasst am 7. April 2020
Neue Regelung ab dem 1. November 2020
Kulturunternehmen/-institutionen, also auch Museen, und Kulturschaffende können Soforthilfe und Ausfallentschädigung beantragen, falls diese in Zusammenhang mit Covid-19 stehen. Am 20. September 2020 ist die Frist für Gesuche für Ausfallentschädigungen für finanzielle Schäden bis Ende Oktober abgelaufen. Geplant ist nun, dass die Kantone ab 1. November 2020 an Kulturunternehmen weiter Ausfallentschädigungen und neu vor allem auch Beiträge an Transformationsprojekteausrichten können. Die Finanzierung sollen sich Bund und Kantone weiterhin teilen.
Ansprechpartner sind
– das Amt für Kultur im Falle von Ausfallentschädigungen bei Kulturschaffenden, Institutionen und Vereinen (mit Sitz im Kanton St.Gallen): https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/coronavirus.html
– Suisseculture Sociale im Falle einer Soforthilfe für Kulturschaffende: https://nothilfe.suisseculturesociale.ch
