Kulturförderungsverordnung und Kulturerbeverordnung
Verfasst am 10. Dezember 2019
Die Kulturförderungsverordnung hält die Grundlagen für die St.Galler Kulturförderung fest, indem sie Zuständigkeiten regelt, die Rahmenbedingungen für die Kulturförderung festlegt und Fragen zum kantonalen Bezug klärt.
Die Kulturerbeverordnung regelt in erster Linie den Umgang mit beweglichem und immateriellem Kulturerbe. Sie befasst sich mit der Unterschutzstellung, legt die Voraussetzungen für Kantonsbeiträge fest und definiert Vorhaben des Kantons.
MUSA nutzte die Vernehmlassung zu einer Stellungnahme, denn in den Museen sammelt sich enormes und teilweise sehr spezifisches kulturhistorisches Wissen an. Die Themensammlungen machen die Museumsverantwortlichen zu Expertinnen und Experten, durch die Kulturerbe erst erkannt und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich wird. Umso wichtiger erscheint uns, dass die Institutionen auch von kantonaler Seite entsprechende finanzielle und fachliche Unterstützung erfahren.
